In einer Pressemitteilung von Ende November teilte die KfW mit, dass Neubauten und Ersterwerbungen nach dem Effizienzhaus 55-Standard ab dem 16. Dezember 2025 wieder gefördert werden.
Die Förderung erfolgt in Form eines Kredits von bis zu 100.000 Euro pro Wohneinheit dessen Zinssatz aus Bundesmitteln vergünstigt wird. Voraussetzung ist, dass die Baugenehmigung zum Zeitpunkt der Antragstellung bereits vorliegt, bzw. bei nicht genehmigungspflichtigen Vorhaben, dass mit der Ausführung begonnen werden darf.
Es müssen die technischen Anforderungen an den Effizienzhaus 55-Standard erfüllt sein und es dürfen auch keine Wärmeerzeuger auf Basis fossiler Energien genutzt werden. Wichtig ist auch, dass mit den Bauarbeiten vor Ort und dem Abschluss von Lieferungs- und Leistungsverträgen erst ab dem 16.12.2025 begonnen werden darf, damit eine Förderung möglich ist. Bei einem Kauf darf der Vertrag entsprechend nicht vor dem 16.12.2025 geschlossen werden. Die zuvor genannten Bedingungen gelten auch, wenn im Vertrag eine aufschiebende Bedingung vereinbart ist.
Auch für Nichtwohngebäude und für kommunale Vorhaben sind Förderungen möglich. Es handelt sich allerding insgesamt um eine befristete Förderung, das heißt sie steht unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit von Bundesmitteln. Es besteht kein Rechtsanspruch auf die Förderung.
Mehr Informationen zu den verschiedenen Förderungen dieses Programms finden Sie auf der Webseite der KfW unter den Produktnummern 297,298, 299, 498 und 499.
Quelle: KfW



