Das ändert sich zum 01. Juli 2026
Die Renten in Deutschland steigen zum 1. Juli 2026 um 4,24 Prozent.
Zudem greift die neue „Aktivrente“, die es Arbeitnehmern erlaubt, nach Erreichen der Regelaltersgrenze bis zu 2.000 Euro im Monat steuerfrei hinzuzuverdienen. Gleichzeitig sinkt der steuerfreie Anteil der Rente für Neurentner auf 84 Prozent.
Aus Bürgergeld wird Grundsicherung
Das Bürgergeld wird ab 01.07.26 zur Grundsicherung. Und einige Änderungen gibt es nicht nur beim Namen:
Bei Bezug von Grundsicherung im Alter gelten verschärfte Regeln für das Schonvermögen. Die Höchstgrenzen liegen bei 5.000 Euro für junge Menschen und höchstens 20.000 Euro für ältere Antragsteller. Mit der neuen Grundsicherung sollen Sozialleistungen gerechter und treffsicherer werden. Es gilt der Grundsatz des Forderns und Förderns: Menschen, die Hilfe brauchen, sollen sich weiterhin auf Unterstützung verlassen können. Wer aber arbeiten kann, muss daran mitwirken, seinen Lebensunterhalt selbst zu bestreiten. Rechte und Pflichten sollen verbindlicher und Konsequenzen spürbarer werden. Gleichzeitig sollen die Jobcenter die Arbeitssuchenden besser auf ihrem Weg in Arbeit unterstützen.
Tankrabatt läuft aus
Der zum 1. Mai 2026 eingeführte Tankrabatt endete zum 30. Juni 2026. In den beiden Monaten Mai und Juni hatte der Bund die Energiesteuer auf Benzin und Diesel um jeweils 14,04 Cent je Liter gesenkt. Zusammen mit dem dadurch geringeren Mehrwertsteueranteil ergab sich eine Entlastung von bis zu rund 17 Cent brutto pro Liter.
Höhere Pfändungsfreigrenzen
Wer von einer Lohnpfändung betroffen ist, behält ab dem 1. Juli 2026 davon etwas mehr Einkommen. Die Pfändungsfreigrenzen legen fest, welcher Teil des Arbeitseinkommens vor dem Zugriff von Gläubigern geschützt ist. Der monatliche Grundfreibetrag für Schuldner ohne Unterhaltspflichten erhöht sich von 1.555,00 Euro auf 1.587,40 Euro. Auch für Schuldner mit Unterhaltspflichten (Ehepartner, Kinder) erhöhen sich die Freibeträge leicht.
Wohnungspolitik: Verlängerung der EH55-Neubauförderung
Die Wohnungsbauförderung des KFW Programms EH55-Plus kann nach Angaben des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen weiter beantragt werden, bis die Mittel vollständig aufgebraucht sind, spätestens aber bis zum Ende des Jahres. Bis zum 15. Juni konnten rund 33.700 Wohneinheiten mit einem Kredit- und Zuschussvolumen von rund 3,2 Milliarden Euro gefördert werden. Rund 343 Millionen Euro stehen noch zur Verfügung.
„Die Verlängerung der EH55-Plus-Förderung ist ein sehr wichtiges Signal für das Entstehen von dringend benötigtem bezahlbarem Wohnraum“ so der Präsident des Gesamtverbands der Wohnungswirtschaft, Axel Gedaschko.



