Heizungsförderung der KfW

Unter dem Zuschuss Nr. 458 fördert die KfW im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude den Kauf sowie den Einbau neuer, klimafreundlicher Heizungen in bestehende Wohngebäude.

Unter dem Zuschuss Nr. 458 fördert die KfW im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude den Kauf sowie den Einbau neuer, klimafreundlicher Heizungen in bestehende Wohngebäude. Die Höhe des Zuschusses hängt von verschiedenen Faktoren, wie der Art des Heizsystems, dem Gebäudetyp und dem Haushaltsjahreseinkommen ab. Über verschiedene Boni kann die Grundförderung von 30 % der förderfähigen Kosten auf maximal 70 % derselben aufgestockt werden.

Gefördert werden Privatpersonen und Wohnungseigentümergemeinschaften (sofern der Heizungstausch im Gemeinschaftseigentum durchgeführt wird). Welche Ausgaben genau zu den förderfähigen Kosten zählen, die genauen Fördervoraussetzungen sowie -konditionen können Sie der Webseite der KfW unter www.kfw.de/458 entnehmen.

Quelle: kfw.de

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Unter dem Zuschuss Nr. 458 fördert die KfW im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude den Kauf sowie den Einbau neuer, klimafreundlicher Heizungen in bestehende Wohngebäude.

Unter dem Zuschuss Nr. 458 fördert die KfW im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude den Kauf sowie den Einbau neuer, klimafreundlicher Heizungen in bestehende Wohngebäude. Die Höhe des Zuschusses hängt von verschiedenen Faktoren, wie der Art des Heizsystems, dem Gebäudetyp und dem Haushaltsjahreseinkommen ab. Über verschiedene Boni kann die Grundförderung von 30 % der förderfähigen Kosten auf maximal 70 % derselben aufgestockt werden.

Gefördert werden Privatpersonen und Wohnungseigentümergemeinschaften (sofern der Heizungstausch im Gemeinschaftseigentum durchgeführt wird). Welche Ausgaben genau zu den förderfähigen Kosten zählen, die genauen Fördervoraussetzungen sowie -konditionen können Sie der Webseite der KfW unter www.kfw.de/458 entnehmen.

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