NRW- Wohneigentumsförderung neu aufgestellt

Die wichtigsten Änderungen in Stichworten.

Die wichtigsten Änderungen in Stichworten:

1. Eigenheimförderung für alle!

2. Kinder sind keine Voraussetzung mehr für eine Förderung.

3. Auch Alleinstehende können die Förderung beantragen.

4. Wiedereinführung der „Einkommensgruppe B“  um mehr Anspruchsberechtigte zu erreichen. Damit Einkommensüberschreitung von 40% möglich.

5. Halbierung des Eigenkapitalnachweises von 15% auf nur noch 7,5%.

6. Die Zinsbindungsdauer für die Förderdarlehen beträgt 30 Jahre.

7. Zinssatz von 0,5 % p.a. zzgl. Verwaltungskostenbeitrag von 0,5 % p.a.

8. Höhe der Darlehen – je nach Region und Einkommenshöhe – zwischen 57.000 Euro und 177.000 Euro zzgl. Familienbonus usw.

 

Wir prüfen für Sie unverbindlich, ob Sie diese Förderung erhalten können. Schreiben Sie uns dann unter info@ife.nrw

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1. Eigenheimförderung für alle!

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3. Auch Alleinstehende können die Förderung beantragen.

4. Wiedereinführung der „Einkommensgruppe B“  um mehr Anspruchsberechtigte zu erreichen. Damit Einkommensüberschreitung von 40% möglich.

5. Halbierung des Eigenkapitalnachweises von 15% auf nur noch 7,5%.

6. Die Zinsbindungsdauer für die Förderdarlehen beträgt 30 Jahre.

7. Zinssatz von 0,5 % p.a. zzgl. Verwaltungskostenbeitrag von 0,5 % p.a.

8. Höhe der Darlehen – je nach Region und Einkommenshöhe – zwischen 57.000 Euro und 177.000 Euro zzgl. Familienbonus usw.

 

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