Photovoltaikpflicht auf Gebäudedächern in NRW

Für alle Neubauten, deren Baugenehmigung seit Anfang des Jahres beantragt wurde, gilt eine Pflicht zur Installation einer PV-Anlage auf dem Dach.

Für alle Neubauten, deren Baugenehmigung seit Anfang des Jahres beantragt wurde, gilt eine Pflicht zur Installation einer PV-Anlage auf dem Dach. Dabei müssen zwingend mindestens 30 Prozent der gesamten Dachfläche durch die Anlage bedeckt werden.

Ab Beginn des nächsten Jahres greift dann eine ähnliche Pflicht auch für bestehende Gebäude. Wird bei diesen eine vollständige Erneuerung der Dachhaut vorgenommen, muss auch hier eine PV-Anlage installiert werden. Im Gegensatz zu Neubauten ist hier nicht der Tag der Einreichung des Antrags, sondern der Zeitpunkt des Beginns der Bauarbeiten ausschlaggebend dafür, ob die Pflicht greift. Allerdings müssen dabei nur 30 Prozent der geeigneten, nicht der gesamten, Dachfläche bedeckt werden.

Es gibt allerdings durchaus zahlreiche Fälle, in denen eine Ausnahme von der PV-Pflicht besteht. Für alle, die befürchten, dass eine PV-Anlage für sie nicht wirtschaftlich wäre, oder für die andere Nachteile absehbar sind, lohnt sich eine genaue Prüfung, ob nicht eine der Ausnahmebedingungen einschlägig ist.

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Photovoltaikpflicht auf Gebäudedächern in NRW

Für alle Neubauten, deren Baugenehmigung seit Anfang des Jahres beantragt wurde, gilt eine Pflicht zur Installation einer PV-Anlage auf dem Dach.

Für alle Neubauten, deren Baugenehmigung seit Anfang des Jahres beantragt wurde, gilt eine Pflicht zur Installation einer PV-Anlage auf dem Dach. Dabei müssen zwingend mindestens 30 Prozent der gesamten Dachfläche durch die Anlage bedeckt werden.

Ab Beginn des nächsten Jahres greift dann eine ähnliche Pflicht auch für bestehende Gebäude. Wird bei diesen eine vollständige Erneuerung der Dachhaut vorgenommen, muss auch hier eine PV-Anlage installiert werden. Im Gegensatz zu Neubauten ist hier nicht der Tag der Einreichung des Antrags, sondern der Zeitpunkt des Beginns der Bauarbeiten ausschlaggebend dafür, ob die Pflicht greift. Allerdings müssen dabei nur 30 Prozent der geeigneten, nicht der gesamten, Dachfläche bedeckt werden.

Es gibt allerdings durchaus zahlreiche Fälle, in denen eine Ausnahme von der PV-Pflicht besteht. Für alle, die befürchten, dass eine PV-Anlage für sie nicht wirtschaftlich wäre, oder für die andere Nachteile absehbar sind, lohnt sich eine genaue Prüfung, ob nicht eine der Ausnahmebedingungen einschlägig ist.



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