Ein Eigentümer war mehr als zwei Wochen vor einer in der Ferienzeit stattfindenden Eigentümerversammlung nach Spanien gereist. Erst zwei Wochen vor der Eigentümerversammlung erhielt er eine Einladung zum Treffen, was für ihn zu spät war, sodass er nicht daran teilnehmen konnte. Er stimmte einer der in der Versammlung beschlossenen Entscheidung daher nicht zu und beklagte die nicht ausreichende Ladungsfrist. Das Landesgericht Karlsruhe entschied, dass eine zweiwöchige Ladungsfrist nicht ausreichend ist, wenn eine Eigentümerversammlung während der Schulferien stattfinden soll.
Rechtzeitige Einladung der Wohnungseigentümer zur jährlich stattfindenden Eigentümerversammlung
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