Trinkwasserverordnung und Pflichten des Vermieters

Trinkwasserleitungen aus Blei müssen bis zum 12. Januar 2026 ausgetauscht sein.

Trinkwasserleitungen aus Blei müssen bis zum 12. Januar 2026 ausgetauscht sein. Vermieter sind verpflichtet, Bleileitungen in ihren Gebäuden zu entfernen oder stillzulegen. Die Frist für diese Maßnahme ist der 12. Januar 2026. Bis dahin müssen alle noch verbauten bleihaltigen Trinkwasserleitungen ausgetauscht oder stillgelegt werden.

In Deutschland gibt es schätzungsweise noch etwa 15.000 Hausanschlussleitungen aus Blei. Zusätzlich wird angenommen, dass in über 30.000 Gebäuden noch Bleileitungen in der häuslichen Trinkwasserinstallation vorhanden sind. Diese Schätzungen kommen von den kommunalen Wasserversorgern in Deutschland.
 

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Trinkwasserleitungen aus Blei müssen bis zum 12. Januar 2026 ausgetauscht sein.

Trinkwasserleitungen aus Blei müssen bis zum 12. Januar 2026 ausgetauscht sein. Vermieter sind verpflichtet, Bleileitungen in ihren Gebäuden zu entfernen oder stillzulegen. Die Frist für diese Maßnahme ist der 12. Januar 2026. Bis dahin müssen alle noch verbauten bleihaltigen Trinkwasserleitungen ausgetauscht oder stillgelegt werden.

In Deutschland gibt es schätzungsweise noch etwa 15.000 Hausanschlussleitungen aus Blei. Zusätzlich wird angenommen, dass in über 30.000 Gebäuden noch Bleileitungen in der häuslichen Trinkwasserinstallation vorhanden sind. Diese Schätzungen kommen von den kommunalen Wasserversorgern in Deutschland.
 



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