Grunderwerbsteuer in 2022 gezahlt?
Auf Grundlage der Förderrichtlinie Wohneigentum Nordrhein-Westfalen unterstützt die NRW-Bank gemeinsam mit dem Land Nordrhein-Westfalen mit dem Programm
NRW.Zuschuss Wohneigentum
Bürgerinnen und Bürger bei der Schaffung von selbstgenutztem Wohneigentum in Nordrhein-Westfalen. Für die Förderung stellt das Land Nordrhein-Westfalen 400 Millionen Euro zur Verfügung.
Was Sie über „NRW.Zuschuss Wohneigentum“ wissen müssen:
Das Förderprogramm richtet sich ausschließlich an natürliche Personen, die in Nordrhein-Westfalen im Jahr 2022 selbstgenutztes Wohneigentum oder Bauland zur Bebauung mit einer selbstgenutzten Wohnimmobilie erworben haben bzw. erwerben.
Das Förderprogramm gilt für alle zwischen dem 1. Januar 2022 und dem 31. Dezember 2022 notariell beurkundeten Kaufverträge bzw. erlassenen Zuschlagsbeschlüsse.
Es gilt ein fester Fördersatz von 2 % des auf die wohnwirtschaftliche Selbstnutzung entfallenden notariell beurkundeten Kaufpreises, jedoch maximal 10.000 Euro.
Die Selbstnutzung als Hauptwohnsitz ist spätestens innerhalb von 3 Jahren ab Antragsstellung nachzuweisen.
Wann Sie den Antrag stellen können:
Sie haben ab sofort die Möglichkeit, sich online zu registrieren. Die NRW-Bank informiert Sie per E-Mail, sobald der Antragsprozess auf Zuschussförderung startet. Diese Registrierung ist unverbindlich und begründet keinen Rechtsanspruch.
Hier der Registrierungs-Link: www.nrwbank.de/de/privatpersonen/zuschuss-wohneigentum/
Was Sie für den Antrag benötigen:
Die Antragstellung, die für die Gewährung eines Zuschusses zwingend erforderlich ist, erfolgt vollständig digital. Dafür werden wir Sie bitten, ein Online-Antragsformular auszufüllen. Folgende Informationen und Dokumente werden Sie u. a. brauchen:
Ort der Immobilie
IBAN Ihrer Bankverbindung
Ihre Steuer-ID
Ausweisdokumente
Notariell beurkundeter Kaufvertrag oder rechtskräftiger Zuschlagsbeschluss eines Zwangsversteigerungsverfahrens
Grunderwerbsteuerbescheid
Zahlungsnachweis für die Grunderwerbsteuer (z. B. Kontoauszug)
Meldebescheinigung nach Hauptwohnsitznahme (sobald vorhanden, spätestens innerhalb von 3 Jahren nach Antragsstellung)
Je Erwerbsvertrag kann nur ein Antrag gestellt werden. Der Antrag ist zwingend von allen Erwerbern gemeinschaftlich zu stellen. Jede Person kann die Förderung nach diesem Förderprogramm nur einmalig in Anspruch nehmen. Insofern sind die obigen Unterlagen für alle Antragsstellenden einzureichen.
Wo Sie die Förderrichtlinie nachlesen können:
www.nrwbank.de/de/privatpersonen/zuschuss-wohneigentum/
(Quelle: NRW-Bank)