Wohnraumförderung 2021 kann nachträglich um 20 Prozent aufgestockt werden

Das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung teilt mit:

 

Für die Schaffung von 7.319 preisgebundenen Wohneinheiten wurden 2021 rund 957,1 Millionen Euro aus der öffentlichen Wohnraumförderung des Landes Nordrhein-Westfalen bewilligt.

 

Finanzierungsunsicherheiten infolge der Entscheidungen der Bundesregierung über die Förderung von Energieeffizienzmaßnahmen in Gebäuden, allgemeine Baukostensteigerungen, Materialmangel bei einzelnen Baustoffen und Bauprodukten, Engpässe bei der Verfügbarkeit von Handwerksunternehmen: Das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen eröffnet für Investoren im öffentlichen Wohnungsbau nun die Möglichkeit, ein Ergänzungsdarlehen in Höhe von bis zu 20 Prozent zu beantragen. Voraussetzung: Es wurde im Jahr 2021 eine Förderzusage aus der öffentlichen Wohnraumförderung erteilt.  

Ina Scharrenbach, Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen: „Wer in Nordrhein-Westfalen bezahlbaren Wohnraum schafft, kann auch in herausfordernden Zeiten auf die Landesregierung Nordrhein-Westfalen bauen: Damit begonnene Baustellen fertiggestellt und Menschen in Wohnungen einziehen können, macht die Landesregierung Nordrhein-Westfalen bei öffentlich geförderten Wohnungen aus dem Jahr 2021 die Nachbewilligung möglich. Bis zu 20 Prozent können auf das ursprüngliche Gesamtdarlehen aus 2021 aufgestockt werden; der Tilgungsnachlass erhöht sich entsprechend.“

„Auch wenn die Rahmenbedingungen herausfordernd sind, setzen wir alles daran, die Investitionen in den preisgebundenen Wohnungsbau zu unterstützen. Von Mietwohnungsneubau und Modernisierungen bis zur Bildung von Wohneigentum: Ziel der Landesregierung Nordrhein-Westfalen ist ein Mehr an bezahlbarem, modernem Wohnraum für die Menschen in unserem Land. Nur ein Mehr an Wohnungsbau trägt dazu bei, Mieten, Preise und Preisentwicklungen in den Griff zu bekommen”, so die Ministerin.

Mit einer nachträglichen Aufstockung bei der Finanzierung der öffentlichen Wohnraumförderung aus dem Jahr 2021 will das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen die Fertigstellung von Wohnbau- und Modernisierungs-Projekten trotz gestiegener Baukosten sicherstellen. Die Aufstockung in Form eines Ergänzungsdarlehens in Höhe von bis zu 20 Prozent des ursprünglichen Förderdarlehens kann ab sofort bei der zuständigen Bewilligungsbehörde beantragt werden.

Das Ergänzungsdarlehen kann auf Antrag für alle Neubau- und Modernisierungsvorhaben, für die eine Förderzusage im Jahr 2021 erteilt wurde und die noch nicht bezugsfertig oder fertiggestellt sind, in Form einer Nachbewilligung gewährt werden. Bei geförderten Modernisierungsmaßnahmen wird der Höchstbetrag der Darlehen auf das Niveau des Förderjahres 2022 angehoben. Er beträgt somit für Förderzusagen aus dem Jahr 2021 maximal 150.000 Euro pro Wohneinheit.

Voraussetzung hierfür ist, neben einer erneuten positiven Kreditentscheidung der NRW.Bank, dass Baukostensteigerungen eingetreten sind, die die Förderempfängerin oder der Förderempfänger nicht zu vertreten hat.

 

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Wohnraumförderung 2021 kann nachträglich um 20 Prozent aufgestockt werden

Das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung teilt mit:

 

Für die Schaffung von 7.319 preisgebundenen Wohneinheiten wurden 2021 rund 957,1 Millionen Euro aus der öffentlichen Wohnraumförderung des Landes Nordrhein-Westfalen bewilligt.

 

Finanzierungsunsicherheiten infolge der Entscheidungen der Bundesregierung über die Förderung von Energieeffizienzmaßnahmen in Gebäuden, allgemeine Baukostensteigerungen, Materialmangel bei einzelnen Baustoffen und Bauprodukten, Engpässe bei der Verfügbarkeit von Handwerksunternehmen: Das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen eröffnet für Investoren im öffentlichen Wohnungsbau nun die Möglichkeit, ein Ergänzungsdarlehen in Höhe von bis zu 20 Prozent zu beantragen. Voraussetzung: Es wurde im Jahr 2021 eine Förderzusage aus der öffentlichen Wohnraumförderung erteilt.  

Ina Scharrenbach, Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen: „Wer in Nordrhein-Westfalen bezahlbaren Wohnraum schafft, kann auch in herausfordernden Zeiten auf die Landesregierung Nordrhein-Westfalen bauen: Damit begonnene Baustellen fertiggestellt und Menschen in Wohnungen einziehen können, macht die Landesregierung Nordrhein-Westfalen bei öffentlich geförderten Wohnungen aus dem Jahr 2021 die Nachbewilligung möglich. Bis zu 20 Prozent können auf das ursprüngliche Gesamtdarlehen aus 2021 aufgestockt werden; der Tilgungsnachlass erhöht sich entsprechend.“

„Auch wenn die Rahmenbedingungen herausfordernd sind, setzen wir alles daran, die Investitionen in den preisgebundenen Wohnungsbau zu unterstützen. Von Mietwohnungsneubau und Modernisierungen bis zur Bildung von Wohneigentum: Ziel der Landesregierung Nordrhein-Westfalen ist ein Mehr an bezahlbarem, modernem Wohnraum für die Menschen in unserem Land. Nur ein Mehr an Wohnungsbau trägt dazu bei, Mieten, Preise und Preisentwicklungen in den Griff zu bekommen”, so die Ministerin.

Mit einer nachträglichen Aufstockung bei der Finanzierung der öffentlichen Wohnraumförderung aus dem Jahr 2021 will das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen die Fertigstellung von Wohnbau- und Modernisierungs-Projekten trotz gestiegener Baukosten sicherstellen. Die Aufstockung in Form eines Ergänzungsdarlehens in Höhe von bis zu 20 Prozent des ursprünglichen Förderdarlehens kann ab sofort bei der zuständigen Bewilligungsbehörde beantragt werden.

Das Ergänzungsdarlehen kann auf Antrag für alle Neubau- und Modernisierungsvorhaben, für die eine Förderzusage im Jahr 2021 erteilt wurde und die noch nicht bezugsfertig oder fertiggestellt sind, in Form einer Nachbewilligung gewährt werden. Bei geförderten Modernisierungsmaßnahmen wird der Höchstbetrag der Darlehen auf das Niveau des Förderjahres 2022 angehoben. Er beträgt somit für Förderzusagen aus dem Jahr 2021 maximal 150.000 Euro pro Wohneinheit.

Voraussetzung hierfür ist, neben einer erneuten positiven Kreditentscheidung der NRW.Bank, dass Baukostensteigerungen eingetreten sind, die die Förderempfängerin oder der Förderempfänger nicht zu vertreten hat.

 



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